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Wissen

Was machen eigentlich Bauträger?

Oft liest man davon, dass ein Immobilienprojekt von einem Bauträger abgewickelt wird. Was aber ist ein Bauträger genau, welche Aufgaben und Pflichten hat er und welche Vorteile hat es, mit einem Bauträger zu bauen?

Bauträger sind all jene Unternehmen, die ein Bauvorhaben komplett abwickeln, und zwar organisatorisch und kommerziell. Unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder um eine Sanierung handelt. Ein Bauträger ist also gesamtverantwortlich für das gesamte Bauvorhaben, vom Bau über den Verkauf bis hin zur Haftung Dritten gegenüber, etwa den zukünftigen Käufern. Bauträgerobjekte sind daher sehr beliebt: Man hat für alles einen einzigen Ansprechpartner an der Hand.

Wenn Sie sich für ein Bauträger-Objekt interessieren, dann ist der Bauträger derjenige, der dieses Objekt sowohl erbaut als auch vermittelt. Er hat dafür sämtliche Befugnisse und Kompetenzen eines Maklers. Es werden auch die gleichen Leistungen angeboten.

 

Gesetzlicher Schutz der Konsumenten

Der Schutz des Konsumenten ist im Bauträgervertragsgesetz (BTVG) geregelt. Dieses sieht auch vor, dass es für jeden Käufer einen speziellen Bauträgervertrag zu erstellen gibt. In diesem werden die Leistungen des Bauträgers festgehalten und die invidiuellen Ratenzahlungen vereinbart. Die Höhe des Bauträgerentgelts hängt von seinen Leistungen im Rahmen des Projektes ab, die je nach Objekt unterschiedlich sein können.

 

Umfangreiche Pflichten des Bauträgers

Ein Bauträger ist immer gesamtverantwortlich für das Bauvorhaben. So ist er beispielsweise dazu verpflichtet,

  • alle nötigen Planungsaufgaben sachgerecht und rechtzeitig zu veranlassen,
  • die entsprechenden Ausführungsleistungen zu beauftragen;
  • für die Objekt-Finanzierung zu sorgen;
  • die rechtliche und wirtschaftliche Obsorge sicher zu stellen;
  • alle Baubelange zu kontrollieren: rechtlich, wirtschaftlich, kostenmäßig und qualitativ;
  • die Baufortschritte und Fristen laut Vertrag einzuhalten;
  • Wohnungswerber zu suchen und diese auch treuhänderisch zu betreuen.
  • Haftungen zu übernehmen und für versteckte Mängel 30 Jahre zu haften.

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