Das Baurecht ist ein vom Grundeigentümer eingeräumtes (und im Grundbuch eingetragenes) Recht, dessen Grundstück zu bebauen und über einen bestimmten Zeitraum hinweg zu nutzen. Nach Ablauf dieser Frist fällt das Bauwerk gegen Entgelt an den Grundeigentümer zurück, während der Laufzeit ist ihm ein Bauzins zu entrichten. Grundlage ist das Baurechtsgesetz 1912.