Von einer Höchstbetragshypothek spricht man dann, wenn eine Bank einen Kreditrahmen gewährt, dafür aber pfandrechtliche Sicherheiten möchte. Bei ihr kommt es zur Einverleibung eines Pfandrechts bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. Bis zu diesem Betrag ist damit der Rang „verbraucht“, unabhängig davon, ob tatsächlich eine Forderung bis zum Höchstbetrag besteht. Das Pfandrecht besteht dabei nur bis zur Forderungshöhe, die Hypothek allerdings bis zum Höchstbetrag.