Immobilienmakler müssen in gesetzlich definierten Situationen Kunden identifizieren. Die Identifizierung geschieht dadurch, dass sich der Immobilienmakler Einblick in den Personalausweis oder Reisepass des Kunden verschafft und eine Kopie anfertigt. Er muss den Kunden auch fragen, ob er in eigenem oder in fremdem Namen handelt und ob er eine politisch exponierte Person ist.