Frau M. ist auf der Suche nach einer neuen Wohnung. Trotz der Corona-Einschränkungen war ihr Immobilientreuhänder stets für sie da.
Frau M. ist Mutter eines Sohnes und sucht eine neue Wohnung, die geräumiger ist und einen Eigengarten hat. Ihr Immobilientreuhänder konnte sie in den letzten Wochen trotz der Einschränkungen bestmöglich unterstützen: Frau M. bekam von ihm Fotos und Videos der für sie in Frage kommenden Objekte digital zugestellt. Ihre Fragen beantwortete er meist telefonisch, manchmal auch per Videochat.
Seit 1. Mai sind nun die Corona-Beschränkungen wieder gelockert und Frau M. freut sich, dass sie nun endlich ihre Wunschobjekte mit ihrem Immobilientreuhänder auch besichtigen darf.
Corona-Regeln bei Besichtigungen
Der Ablauf der Besichtigung wurde so organisiert: Frau M. und ihr Kind begegnen keinem anderen Interessenten und müssen nicht vor dem Objekt auf die Besichtigung warten. Sowohl der Immobilientreuhänder als auch Frau M. und ihr Sohn tragen einen Mund-Nasen-Schutz. Während der Besichtigung müssen alle Beteiligten einen Abstand von mindestens 1 Meter einhalten. Ihre beste Freundin konnte Frau M. leider nicht mit zur Besichtigung nehmen, damit die Anzahl der Besichtigungsteilnehmer möglichst gering bleibt.
Der Immobilientreuhänder hat im Vorfeld die aktuellen Bewohner um deren Zustimmung zu Besichtigungen angefragt. Da diese keiner Risikogruppe angehören und sich nicht mehr in der Wohnung aufhalten, haben sie kein Problem damit.
Überweisen statt bar
Ihr Immobilientreuhänder versichert Frau M. überdies, dass sie eine etwaige Kaution nicht in bar erlegen muss, sondern auch überweisen kann. Frau M. hat ein gutes Gefühl und ist sich sicher, mit Hilfe Ihres Immobilientreuhänders ihre Wunschwohnung zu finden.