Cookie-Einstellungen
Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen finden Sie unter »Datenschutz«
Impressum
Essenzielle Cookies
- Session cookies
- Login cookies
Performance Cookies
- Google Analytics
Funktionelle Cookies
- Google Maps
- YouTube
- reCAPTCHA
Targeting Cookies
- Facebook Pixel
Wissen

Achtung: Nebenkosten beim Immobilienkauf

Beim Kauf einer Immobilie fallen neben dem Kaufpreis weitere Kosten und Gebühren an.

Obwohl viele dies wissen, wird die Gesamtsumme jener Zusatzkosten dennoch unterschätzt – im Durchschnitt macht sie um die 10 % bis 15 % des Kaufpreises aus. Das ist eine ganz schöne Summe. Wir geben Ihnen hier eine Übersicht über die üblichen Zusatzkosten, damit Sie bei der Verwirklichung Ihres Wohntraumes nicht unangenehm überrascht werden.

 

Steuern und Gebühren

Bei jedem Kauf ist ein Kaufvertrag abzuschließen und bei jeder Finanzierung ein Finanzierungsvertrag. Bei beiden fallen Steuern und staatliche Gebühren an.

 

Abschluss eines Kaufvertrages

Grunderwerbssteuer: 3,5 % des Kaufpreises; bei nahen Angehörigen gilt ein ermäßigter Steuersatz von 2 %. Sie wird nach Unterfertigung des Kauf- bzw. Anwartschaftsvertrages fällig – das kann lange vor der tatsächlichen Übergabe des Eigentums sein!

Gerichtsgebühren: 1,1 % des Kaufpreises zur Eintragung der Eigentumsrechte im Grundbuch.

 

Abschluss eines Finanzierungsvertrages

Eintragung eines Pfandrechtes ins Grundbuch: 1,2 % des Pfandbetrages.

 

Vertragserrichtungskosten

Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, bei der Vertragserrichtung einen Experten hinzuziehen. Ein Rechtsanwalt oder Notar hat mit solchen Verträgen Erfahrung und wird sie sowohl wirtschaftlich beraten, als auch auf ungünstige Formulierungen im Vertrag aufmerksam machen. Außerdem hängt die grundbücherliche Durchführung von zahlreichen Formvorschriften ab, die ein Rechtsexperte natürlich alle kennt. Er übernimmt für Sie die gesamte Grundbuchseintragung. Notare oder Anwälte beraten auch vorab bei allen Fragen, oft ist ein Erstgepräch kostenlos. Informieren Sie sich!

 

Kaufvertragserrichtung

Die Errichtungskosten sowie die grundbücherliche Eintragung: zwischen 1 % und 3 % des Kaufpreises, zuzüglich Steuern und Barauslagen.

Diese Prozentsätze sind als Richtwerte zu verstehen, da die Kosten immer vom konkreten Einzelfall abhängen. Viele Anwälte und Notare bieten ein Pauschalhonorar an. Erkundigen Sie sich daher, welche Leistungen hier inklusive sind.

 

Treuhandkosten

Auch die Kosten für den Treuhänder sind vom Umfang des gesamten Auftrages abhängig. Im Normalfall umfasst das Treuhandpaket die Errichtung des Kaufvertrages, die Einverleibung des Eigentumsrechtes sowie die gesamte treuhändische Abwicklung.

 

Vermittlungsprovision

Nehmen Sie bei Ihrer Wohnraumsuche oder Ihrem Immobilienverkauf die Leistungen eines Maklers in Anspruch, verrechnet Ihnen dieser im Erfolgsfall eine Vermittlungsprovision, die wie folgt, berechnet wird:

Bei Kauf/Verkauf

bis EUR 36.336,42 je 4 %
von EUR 36.336,43 bis EUR 48.448,50 EUR 1.453,46*
ab EUR 48.448,51 je 3 %

 

* Schwellenwertregelung gem. § 12 Abs. 4 ImmobilienverwalterVO

 ________________________________________________________________________________

Bei Vermietungen

  Vermieter Mieter
Unbefristet o. Befristung 3 Jahre + 3 Brutto-Monatsmieten 2 Brutto-Monatsmieten
Befristung bis zu 3 Jahren 3 Brutto-Monatsmieten 1 Brutto-Monatsmiete

 

Im Falle einer Vermittlung durch einen Hausverwalter gelten andere Provisionssätze. Hiebei informiert Sie Ihr Hausverwalter.

ACHTUNG: Die Vermittlungsprovision fällt NUR dann an, wenn es auch tatsächlich zum Kauf, Verkauf, Vermietung oder Anmietung der besichtigten Immobilie kommt. Besichtigungen kosten nichts!


Auch interessant
Wissen

Das neue Erstauftraggeberprinzip: Ein Bärendienst für die Mieter

Ab 2023 gilt in Österreich das so genannte „Erstauftraggeberprinzip“. Was es in den nördlichen Nachbarländern schon seit längerem gibt, kommt nun auch nach Österreich.
Wissen

5 gute Gründe, warum Sie auf Bauträger bauen können

Unzählige Bauprojekte werden aktuell von Bauträgern abgewickelt. Was aber ist ein Bauträger genau, welche Aufgaben und Pflichten hat er und welche Vorteile hat es, mit einem Bauträger zu bauen? Wir haben 5 gute Gründe für das Bauen mit Bauträgern zusammen
Wissen

Ihr Immobilien-Kaufvertrag – Achtung beim Kleingedruckten

Er steht zwischen der erfolgreichen Immobiliensuche und der Vorfreude auf den Einzug ins neue Heim. Dementsprechend wird der Kaufvertrag oft rasch und ungeduldig abgewickelt. Warum Sie sich aber gerade für den Kaufvertrag Zeit nehmen sollten, erklären uns