Bei einem Darlehen handelt es sich um einen schuldrechtlichen Vertrag, der zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber geschlossen wird. Der Inhalt des Vertrages besteht in den meisten Fällen darin, dass der Darlehensgeber dem Darlehensnehmer Geld überlässt, und zwar für einen festgelegten Zeitraum. Demgegenüber besteht die Hauptpflicht des Darlehensnehmers darin, diesen Betrag über den vereinbarten Zeitraum hinweg zurückzuzahlen und dem Darlehensgeber zudem als Entschädigung für das Überlassen des Kapitals Zinsen zu bezahlen.