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Wissen

Das neue Erstauftraggeberprinzip: Ein Bärendienst für die Mieter

Ab 2023 gilt in Österreich das so genannte „Erstauftraggeberprinzip“. Was es in den nördlichen Nachbarländern schon seit längerem gibt, kommt nun auch nach Österreich. Die Maklerkosten sollen zukünftig von demjenigen übernommen werden, der den Makler beauftragt hat. Politisches Ziel ist vor allem die finanzielle Entlastung der Wohnungssuchenden.

 

Das Erstauftraggeberprinzip

Am 1.1.2023 ersetzt das sogenannte „Erstauftraggeberprinzip“ die bisherige Regelung für die Bezahlung der Maklerprovision. Das heißt, dass derjenige die Dienstleistungen des Maklers zu bezahlen hat, der sie tatsächlich in Auftrag gegeben hat. Ausgenommen vom „Erstauftraggeberprinzip“ sind Geschäftsraummietverträge, Pachtverträge und Kaufverträge. Für den Immobilienmarkt heißt das, dass zukünftig in der Regel die Vermieter für die Kosten eines Maklers aufkommen müssen.

 

Gute Nachricht?

Auf den ersten Blick scheint das vor allem für die Wohnungssuchenden eine gute Nachricht; jedoch nur auf den ersten Blick: Was bei unseren Nachbarn bereits an der Tagesordnung ist, wird nun auch Österreich treffen. Der Immobilienmarkt wird unübersichtlicher und viele Wohnungen vom Markt verschwinden, weil sie nur mehr von Privat an Privat weitergegeben werden.

Die Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder sieht die Änderungen kritisch und vermisst in der Diskussion besonders, den Beitrag den die Makler als sachverständige Dienstleister in ihrer Eigenschaft als Doppelmakler für die Parteien eines Immobiliengeschäfts bisher erbringen. Die Dienstleistung eines Maklers kommt nämlich insbesondere auch dem Wohnungssuchenden zugute.

Makler informieren und beraten ihre Kunden objektiv und professionell. Sie gleichen die evidente Gefahr von Informationsdefiziten zwischen Mieter und Vermieter aus und sorgen so für marktkonforme und neutrale Angebote. Zukünftig werden sich die Makler vor allem auf die Beratung der Vermieter fokussieren müssen. Die Sicherheit, die ein Makler wegen seiner Aufklärungspflicht mit sich bringt, wird mit dem Erstauftraggeberprinzip verloren gehen.

 

Mögliche Probleme

In der Branche befürchtet man nun, dass viele Vermieter nun versuchen werden, angesichts der neu entstehenden Kosten die Vermittlung ihrer Immobilie selbst zu übernehmen. Das schadet in letzter Konsequenz der gesamten Branche und vernichtet unzählige Arbeitsplätze. Außerdem ist zu befürchten, dass bei der Preisgestaltung und bei den Mieten Anpassungen vorgenommen werden, um die höheren Kosten, die für den Vermieter entstehen, wieder einzuspielen. Das ginge dann auf Kosten der Wohnungssuchenden und die Katze würde sich – aus Mietersicht – sprichwörtlich in den Schwanz beißen.

Die Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKOÖ wird sich auch weiterhin intensiv für die Interessen der Branche einsetzen. Für Fragen zum Thema Immobilien wenden Sie sich an den kostenlosen Immo-Ratgeber der Fachgruppe der Immobilien- und Vermögens-Treuhänder der Wirtschaftskammer Oberösterreich:

 

www.immo-ratgeber.at­­

Dipl.-HTL-Ing. Mario Zoidl,

MBA, Obmann Fachgruppe

Immobilien- und Vermögenstreuhänder


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