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Wissen

E-Mobilität und Immobilien: Wie Gebäude aufholen müssen

Elektromobilität verändert nicht nur den Straßenverkehr, sondern auch die Anforderungen an Wohn- und Gewerbeimmobilien.
  

Die Elektromobilität verändert den Immobilienmarkt nachhaltig. Wer heute plant, baut oder verwaltet, sollte Ladeinfrastruktur nicht nur mitdenken – sondern zur Selbstverständlichkeit machen. Das schafft Zukunftssicherheit und macht Immobilien attraktiver für Nutzer, Käufer und Investoren.

Ladeinfrastruktur wird zum Standard
Eigentümer, Bauträger und Hausverwalter müssen bei Neubauten Ladeinfrastruktur von Anfang an mitdenken. Für Bestandsobjekte bedeutet das: nachrüsten, Genehmigungen einholen, technische Umsetzbarkeit prüfen. Der Installationsaufwand hängt stark vom Gebäude ab – und kann ohne vorausschauende Planung schnell teuer werden.

Vorgaben in Oberösterreich
Die Bautechnikverordnung regelt unter anderem, dass beim Neubau von Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen mindestens ein Ladepunkt mit min. 11 KW vorhanden sein muss. Bei bestehenden Nicht-Wohngebäuden mit mehr als 20 Stellplätzen ist ab dem 1. Jänner 2025 ebenfalls mindestens ein Ladepunkt mit einer Leistung von mindestens 11 kW nachzurüsten. Bei Neubauten von Wohngebäuden muss grundsätzlich nur eine Lehrverrohrung berücksichtigt werden.

Rolle von Immobilienmaklern und -verwaltern
Hausverwalter koordinieren die Nachrüstung und stehen vor technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen – besonders in Eigentümergemeinschaften. Immobilienmakler wiederum sehen steigende Nachfrage nach Objekten mit E-Ladestationen und beraten bei Kauf oder Miete zunehmend auch zu Fragen der Ladeinfrastruktur. „Die E-Mobilität bringt Bewegung in die Immobilienwirtschaft. Ladeinfrastruktur ist nicht mehr Kür, sondern aus Marktperspektive bereits Pflicht“, betont Mario Zoidl, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO Oberösterreich.


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