Die Einantwortung ist die förmliche Überlassung des Nachlasses an den ausgewiesenen Erben durch Gerichtsbeschluss. Hierdurch erlangt der Erbe das Eigentum am Nachlass.
Die Einantwortung ist die förmliche Überlassung des Nachlasses an den ausgewiesenen Erben durch Gerichtsbeschluss. Hierdurch erlangt der Erbe das Eigentum am Nachlass.