Ob Neubau oder Bestandsobjekt – beim Kauf einer Eigentumswohnung gelten klare gesetzliche Regeln zur Gewährleistung.
Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele die größte Investition ihres Lebens. Umso wichtiger ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Die Gewährleistung sichert Käufer gegen Mängel ab, die zum Zeitpunkt der Übergabe vorhanden waren, auch wenn sie erst später sichtbar werden.
Was bedeutet Gewährleistung?
Gewährleistung ist die gesetzlich geregelte Verpflichtung des Verkäufers, für Sach- oder Rechtsmängel einzustehen, die bereits bei der Übergabe bestanden haben. Bei Immobilien beträgt die Gewährleistungsfrist meist drei Jahre, bei versteckten Mängeln kann sie unter bestimmten Umständen auch länger gelten.
Neubau oder Altbestand
Beim Kauf eines Neubaus vom Bauträger ist die Gewährleistung meist klar geregelt. Käufer haben Anspruch auf mängelfreie Übergabe – etwa bei undichten Fenstern, fehlerhaften Leitungen oder nicht funktionierender Technik. Tritt ein Mangel auf, wird der Bauträger nachbessern.
Beim Kauf eines Altbestands gelten andere Regeln: Oft wird die Gewährleistung vertraglich ausgeschlossen – nach dem Prinzip „gekauft wie gesehen“. Deshalb ist hier eine genaue Besichtigung, eventuell mit einem Bausachverständigen, dringend zu empfehlen.
Eigentümergemeinschaften
Bei Mängeln am Gemeinschaftseigentum – etwa Dach, Fassade oder Aufzug – ist die Hausverwaltung Ansprechpartner. Sie koordiniert die Mängelbehebung und vertritt die Eigentümergemeinschaft gegenüber dem Bauträger oder Verkäufer.
„Gewährleistung ist kein Bonus, sondern ein gesetzlicher Anspruch. Wer sich gut beraten lässt und auf fachkundige Begleitung setzt, kann Mängel rechtzeitig erkennen und professionell klären“, erklärt Mario Zoidl, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO Oberösterreich.