Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Folgende Rechte können in das Grundbuch eingetragen werden:
- Eigentum
- Wohnungseigentum
- Pfandrecht
- Baurecht
- Dienstbarkeiten und Reallasten (von beiden gibt es verschiedene Arten)
Es genießt öffentlichen Glauben, was bedeutet, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme des Grundbuches hat, sich auf die Eintragungen verlassen kann.