Als Hauptwohnsitz gilt in Österreich jener Ort, der den Mittelpunkt der Lebensbeziehungen einer Person bildet. Maßgeblich sind unter anderem Aufenthaltsdauer, Arbeits- oder Ausbildungsplatz sowie familiäre Anknüpfungspunkte. Es kann immer nur ein Hauptwohnsitz bestehen; zusätzliche Wohnsitze gelten als Nebenwohnsitze.