Bisher wurde in der Regel die Maklergebühr vom Mieter getragen, selbst wenn der Vermieter den Makler beauftragt hat. Insbesondere für Familien mit geringem Einkommen stellte dieser Umstand eine finanzielle Beschränkung dar. Dies soll sich nun ändern.
Viele Mieter können die Verteilung der Maklerkosten in der Vermietungsbranche nicht nachvollziehen. Deshalb soll ab dem 1. Juli 2023 das Bestellerprinzip für mehr Gerechtigkeit sorgen. Von nun an wird ausschließlich derjenige, der den Makler zuerst beauftragt, auch für dessen Dienstleistungen aufkommen. Die Bezahlung des Maklers durch den Mieter bei Auftragserteilung durch den Vermieter wird damit abgeschafft. Doppelmaklerei, also die Aufteilung der Vergütung auf beide Parteien, wird bei der Vermietung künftig auch nicht mehr möglich sein.
Mario Zoidl, Obmann der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder der WKO Oberösterreich, erklärt: „In Zukunft müssen Mieter und Mieterinnen nicht länger automatisch die Maklerprovision begleichen. Ob sie dadurch auch spürbar finanziell entlastet werden, wird sich noch zeigen.“
Das Bestellerprinzip steht trotz der vordergründig positiven Aspekte für Mieter nämlich auch in der Kritik. Neben vertraglichen Umgehungsversuchen befürchten Makler vor allem schwindende Arbeitsplätze, weil Vermieter künftig ihre Wohnungen zunehmend selbst vermitteln könnten. Dies würde wiederum die Wohnungssuche erschweren, weil viele Wohnungen nicht mehr so breit und professionell vermarktet werden. Zudem steht als weiterer gravierender Nachteil für Mieter zu befürchten, dass Vermieter den Mietzins erhöhen könnten, um ihre zusätzlichen Ausgaben auszugleichen. Noch höhere Mietpreise bei weniger Angebot wären also nicht gerade eine Entlastung für Mieter.
„Das Bestellerprinzip dürfte nicht zwangsläufig zu günstigeren Wohnkosten führen. Wichtig ist folgendes: die maßgebliche finanzielle Belastung der Mieter liegt keineswegs in den Maklergebühren, sondern auch weiterhin in den laufenden Ausgaben für die Wohnung“, so Mario Zoidl.