Wer zum Beispiel in einer Reihenhaus-Anlage, in einer Eigentumswohnung oder in einem Mietshaus lebt, hat in der Regel einen Immobilienverwalter, der sich um den sachgerechten Erhalt der allgemeinen Teile des Objektes kümmert. Wenige wissen aber, was dessen eigentlichen Aufgaben sind – und das sind gar nicht wenige.
Meist haben Sie es mit einem Immobilienverwalter dann zu tun, wenn Sie in einer Hausgemeinschaft leben, entweder in Miete oder im Eigentum. Der Immobilienverwalter ist derjenige, der sich sachgerecht um alle Anliegen kümmert: Reparaturen, Versicherungsangelegenheiten, Betriebskostenabrechnung, Vorsprachen bei diversen Dienststellen, Verhandlungen mit Professionisten etc. Durch seine fachmännische Betreuung der Immobilie sichert er deren Wertbeständigkeit und gewährleistet den Benutzern die Qualität ihrer Wohnungen und Geschäftsräumlichkeiten.
Umfangreiche Aufgaben
Der Immobilienverwalter ist also verantwortlich für die Erhaltung und Verwaltung der allgemeinen Teile der Liegenschaft. Er haftet im Rahmen dieser Tätigkeit für die Objektsicherheit im Sinne der ÖNORM B 1300.
Zu seinen wesentlichen Obliegenheiten zählen u.a.
- die Legung einer richtigen Betriebs- und Instandhaltungskostenabrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr bis spätestens zum 30. 06. des Folgejahres
- die Terminüberwachung für die Einzahlungen der Mieter und Wohnungseigentümer (Betriebskosten)
- Mahnung bzw. Klagsführung bei Säumigkeit (Einräumung eines Vorzugspfandrechtes bei säumigen Wohnungseigentümern)
- bei Einsprüchen gegen Mehrheitsbeschlüsse im Wohnungseigentum
- bei Behördenbescheiden etc.
- richtige Anwendung des Umsatzsteuergesetzes im Rahmen der Mietzinsbildung
- Abhaltung von Wohnungseigentümer- und Mieterversammlungen
- Angebotseinholung bei Sanierungsmaßnahmen
- Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen