Wer neu baut, will natürlich, dass seine eingesetzten Geldmittel bestmöglich abgesichert sind. Am besten gelingt das mit einem Bauträger.
Bis zur Einführung des Bauträgervertragsgesetz (BTVG) im Jahre 2008 herrschte bei vielen Käufern Sorge, was mit Ihren Zahlungen vor Fertigstellung des Kaufobjektes passiert, sollte der Bauträger insolvent werden. Das BTVG räumt diese berechtigte Sorge durch eine lückenlose Sicherung aus.
In den überwiegenden Fällen erfolgt die Sicherstellung des Erwerbers mit dem grundbücherlichen Sicherungsmodell bei Zahlung nach dem gesetzlich vorgegebenen Ratenplan, der von einem verpflichtend einzusetzenden Treuhänder überwacht wird.
Dieser Ratenplan sieht im Wesentlichen diese Bauabschnitte vor:
- Baubeginn
- Fertigstellung Rohbau und Dach
- Fertigstellung Rohinstallationen
- Fertigstellung Fassade und Fenster
- Bezugs- bzw. Gesamtfertigstellung
Der Treuhänder beauftragt einen Sachverständigen, der sich von dem Baufortschritt vor Ort überzeugt und ihm eine schriftliche Bestätigung übermittelt. Erst aufgrund dieser Baufortschrittsbestätigung darf der Treuhänder die entsprechende Zahlung an den Bauträger weiterleiten. Kurz gesagt, der Erwerber zahlt die Rate erst, wenn die jeweilige Bauphase abgeschlossen ist.
Die Zahlung nach Ratenplan gewährleistet, dass die Zahlungen des Käufers bzw. die Auszahlung des treuhändig erlegten Kaufpreises an den Bauträger in etwa dem Wert der bereits erbrachten Leistungen entsprechen.
Die Käufer sind damit abgesichert, dass Ihre Kaufpreisraten erst nach tatsächlichem Baufortschritt ausbezahlt werden. Man kauft also nur, was tatsächlich fertiggestellt wurde.