Aufschließungskosten sind Beiträge des Grundeigentümers zu den Kosten der Errichtung der für einen Baugrund notwendigen Ver- und Entsorgungsanlagen, einschließlich der Anschlussgebühren (Kanal, Wasserleitung, Elektrizität, Gas…).
Aufschließungskosten sind Beiträge des Grundeigentümers zu den Kosten der Errichtung der für einen Baugrund notwendigen Ver- und Entsorgungsanlagen, einschließlich der Anschlussgebühren (Kanal, Wasserleitung, Elektrizität, Gas…).