In dem Auswechslungsplan sind alle Änderungen, sollte im Zuge einer Ausführung vom genehmigten Einreichplan abgewichen werden, darzustellen. Bei der Baubehörde ist um eine neuerliche Bewilligung anzusuchen.
In dem Auswechslungsplan sind alle Änderungen, sollte im Zuge einer Ausführung vom genehmigten Einreichplan abgewichen werden, darzustellen. Bei der Baubehörde ist um eine neuerliche Bewilligung anzusuchen.