Beim Bauauftrag handelt es sich um die Maßnahmen der Baubehörde zur Durchsetzung der Erhaltung von Baulichkeiten in einem der ursprünglichen Benützungsbewilligung (Konsens) entsprechenden Zustand.
Beim Bauauftrag handelt es sich um die Maßnahmen der Baubehörde zur Durchsetzung der Erhaltung von Baulichkeiten in einem der ursprünglichen Benützungsbewilligung (Konsens) entsprechenden Zustand.