Bauweisen sind die in den Bebauungsplänen ausgewiesene Ausnützbarkeit der Bauplätze.
- Offen: Bauwerke werden freistehend unter Einhaltung von Mindestabständen von den Bauplangrenzen errichtet.
- Gekuppelt: Bauwerke auf zwei benachbarten Bauplätzen werden an der gemeinsamen Grenze aneinandergebaut und an den anderen Seiten freistehend.
- Gruppenbauweise: entsprechend der Kuppelbauweise bei mehreren benachbarten Bauplätzen bezüglich der gemeinsamen Grenzen.
- Geschlossen: Bauwerke werden an den Baulinien von einer seitlichen Bauplatzgrenze zur anderen durchgehend errichtet.