Bei einer Bürgschaft verpflichtet sich der Bürge, die Forderung, für die er sich verbürgt hat, an den Gläubiger zu zahlen, wenn der Schuldner seine Verbindlichkeit nicht erfüllt. Die Bürgschaftserklärung zwischen Gläubiger und Bürgen muss schriftlich erfolgen, damit die Bürgschaft wirksam ist.