Die Dienstbarkeit, auch Servitut genannt, dient als dingliches Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück, das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zusteht.
Die Dienstbarkeit, auch Servitut genannt, dient als dingliches Absicherungsmittel eines Rechts an einem Grundstück, das dem jeweiligen Eigentümer eines anderen Grundstücks zusteht.