Ein Flächenwidmungsplan ist ein vom Gemeinderat beschlossener Plan für das gesamte Gemeindegebiet mit rechtsverbindlichen Widmungen für Grünland, Verkehrsbänder, Bauland und Sondergebiete. Er dient als Grundlage für den Bebauungsplan und liegt bei der zuständigen Gemeinde zur öffentlichen Einsicht auf.