Förderungswerber kann grundsätzlich jeder Staatsbürger, jede Gemeinde, gemeinnützige Bauvereinigung oder andere juristische Person unter Beachtung der Vorschriften über "begünstigte Personen" sein. Hier gibt es bestimmte Kombinationen von Bauweisen und Rechtsformen, die aus den Richtlinien des jeweiligen Bundeslandes ersichtlich sind.