Die Gesamtbaukosten (angemessene) sind ein von der jeweiligen Landesregierung festgesetzter Höchstbetrag für die Summe aller vorgenannten Kosten je nach Quadratmeter Nutzfläche. Sie werden auch als "Förderungslimit" bezeichnet.
Die Gesamtbaukosten (angemessene) sind ein von der jeweiligen Landesregierung festgesetzter Höchstbetrag für die Summe aller vorgenannten Kosten je nach Quadratmeter Nutzfläche. Sie werden auch als "Förderungslimit" bezeichnet.