Weist das Bauobjekt nach Übergabe nicht den vertraglich vereinbarten Zustand auf, spricht man von einem Baumangel. Aus diesem Mangel können auch Bauschäden entstehen, d.h. der Bauschaden ist die Folge des Baumangels. Prinzipiell haben Bauherrn bei einem Baumangel in Österreich eine Gewährleistungsfrist von 3 Jahren. Tritt ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate auf, nimmt man an, dass dieser bereits bei der Übergabe vorhanden war. Sollte der Mangel nach Ablauf der 6 Monate in Erscheinung treten, muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war.