Miteigentum ist das Eigentum mehrerer Personen an einer gemeinsamen Sache. Miteigentum an einer Liegenschaft kann nur nach Bruchteilen begründet werden. Eine Sonderform stellt das Wohnungseigentum dar.
Miteigentum ist das Eigentum mehrerer Personen an einer gemeinsamen Sache. Miteigentum an einer Liegenschaft kann nur nach Bruchteilen begründet werden. Eine Sonderform stellt das Wohnungseigentum dar.