Die Option ist ein befristetes Offert, mit dem sich der Offertleger verpflichtet, künftig einen bestimmten Vertrag zu schließen. Beispielsweise kann der Liegenschaftseigentümer einen Kaufinteressenten das Recht einräumen, die Liegenschaft zu den in der Option genannten Bedingungen zu einem späteren Zeitpunkt zu kaufen. Der Interessent ist aufgrund der Option berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Liegenschaft zu erwerben. Das Recht aus einer Option kann längstens innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden, widrigenfalls erlischt es.