Der Pachtvertrag gesteht dem Pächter ein Nutzungsrecht eines Grundstücks oder einer Immobilie ein. Viele Pachtverträge werden zur Nutzung eines Gastronomie-, Landwirtschafts- oder Hotelbetriebes geschlossen. Aber auch im privaten Bereich gibt es eine Menge Pachtverträge wie zum Beispiel zur Nutzung eines Schrebergartengrundstücks oder eines Bootshauses. Der Unterschied zum Mietvertrag besteht darin, dass bei einem Mietvertrag nur der Gebrauch der Räumlichkeiten gesetzlich geregelt ist. Bei der Pacht hingegen wird ein lebendes Unternehmen zur Benutzung und Fortführung überlassen sowie die Möglichkeit der Fruchtziehung eingeräumt.