Das Vorkaufsrecht ist das Recht zu verlangen, dass eine Sache vorerst dem Vorkaufsberechtigten angeboten wird, wenn ein Verkauf an einen Dritten beabsichtigt ist. Es ist ein höchstpersönliches Recht, welches durch Eintragung im Grundbuch gegen den jeweiligen Eigentümer wirksam ist.