Wertsicherungsklauseln knüpfen in aller Regel an einen Verbraucherpreisindex (VPI) an und sehen vor, dass der vereinbarte Preis einer Leistung nach Maßgabe von VPI - Veränderungen angepasst werden darf. Oft sehen diese Klauseln vor, dass Schwankungen des VPI außer Betracht bleiben, solange nicht ein gewisser Schwellenwert erreicht beziehungsweise überschritten wird.