Das Wohnungseigentum ist das den Miteigentümern einer Liegenschaft eingeräumte Recht, eine bestimmte Wohnung zu nutzen und hierüber allein zu verfügen. Es bedarf der Eintragung ins Grundbuch. Die Rechtsgrundlage ist das WEG.
Das Wohnungseigentum ist das den Miteigentümern einer Liegenschaft eingeräumte Recht, eine bestimmte Wohnung zu nutzen und hierüber allein zu verfügen. Es bedarf der Eintragung ins Grundbuch. Die Rechtsgrundlage ist das WEG.