Als Vertreter der Immobilienwirtschaft ist es der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder ein Anliegen, Mieter und Vermieter gleichermaßen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. In diesem Zusammenhang finden Sie hier wesentliche Pflichten, die Mieter nach dem österreichischen Mietrecht zu erfüllen haben.
Als Vertreter der Immobilienwirtschaft ist es der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder ein Anliegen, Mieter und Vermieter gleichermaßen über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. In diesem Zusammenhang finden Sie hier wesentliche Pflichten, die Mieter nach dem österreichischen Mietrecht zu erfüllen haben.
Mieter sind zunächst verpflichtet, die vereinbarte Miete fristgerecht zu entrichten. Die regelmäßige und rechtzeitige Zahlung des Mietzinses ist eine der grundlegenden Pflichten eines Mieters und die logische Voraussetzung für ein harmonisches Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Mieter haben außerdem die Verpflichtung, die gemieteten Räumlichkeiten schonend und vertragsgemäß zu nutzen. Dazu gehört unter anderem die ordnungsgemäße Instandhaltung der Mietwohnung oder des Hauses. Für kleinere Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten innerhalb der Mietwohnung ist der Mieter in der Regel selbst verantwortlich. Dies umfasst beispielsweise das Beheben von Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen. Mieter sind darüber hinaus dazu angehalten, das Zusammenleben mit den Nachbarn zu respektieren und keine Störungen oder Belästigungen zu verursachen. Die Einhaltung allfälliger Ruhezeiten und die Vermeidung übermäßiger Lärmbelästigung sind dabei besonders wichtig. Sollten Mängel oder Schäden an der Mietsache selbst auftreten, ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich dem Vermieter zu melden. Dies ermöglicht eine zeitnahe Behebung der Probleme und trägt zur Erhaltung der Wohnqualität bei. Natürlich haben Mieter auch die Pflicht, alle weiteren im Mietvertrag festgelegten Vereinbarungen einzuhalten, wie beispielsweise Regelungen zur Nutzung der Mietsache und zur Haustierhaltung. Dabei können diese Vorschriften je nach individuellem Mietvertrag variieren.
Im Zweifelsfall ist es ratsam beim Hausverwalter nachzufragen oder sich rechtlich beraten zu lassen, empfiehlt Fachgruppenobmann Mario Zoidl bei Fragen.